Seit der Gesundheitsreform 2004 gelten neue Regelungen für die Kostenübernahme von Kontaktlinsen durch die gesetzlichen Krankenkassen:
Kontaktlinsen werden nur noch für Menschen mit einer Sehbehinderung (WHO-Definition) und nur bei bestimmten Fehlsichtigkeiten für Kinder und Jugendliche, Menschen mit speziellen Augenerkrankungenvon den Krankenkassen bezuschusst.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob diese Bestimmungen auf Sie zutreffen, können Sie bei Ihrer Augenärztin oder beim Wahrendorf-Team nachfragen. |